Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit 2019 werden von der Einrichtung keine Bescheinigungen mehr über die Kinderbetreuungskosten, also den gezahlten Grundbeitrag erstellt.
Kinderbetreuungskosten werden ohne Bescheinigung als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung anerkannt. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Flyer Kinderbetreuungskosten.